Ist unentgeltliche Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil?
Wenn Arbeitskleidung ?gewöhnliche bürgerliche Kleidung? ohne großflächige Logos ist, ändert auch das Verbot, die Kleidung privat zu tragen, nichts daran, dass sie als Vorteil aus dem Dienstverhältnis einzuordnen ist. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte über die Qualifizierung von unentgeltlich überlassener Arbeitskleidung als Vorteil aus einem Dienstverhältnis zu entscheiden. Die Beschwerdeführerin, ein internationales Modeunternehmen, welches in Österreich … Continue reading Ist unentgeltliche Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil?