Arbeitskräfteüberlassung: Abzugsteuer und Quellensteuerentlastung
Ausländische Arbeitskräfteüberlasser (Gesteller), die in Österreich keine Betriebsstätte haben und die an ein österreichisches Unternehmen (Beschäftiger) Arbeitskräfte überlassen, sind mit diesen Einkünften aus der Gestellung in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Deshalb hat der österreichische Beschäftiger vom zu zahlenden Gestellungsentgelt 20% Abzugsteuer einzubehalten und an die Finanz abzuführen.Im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) steht aber in der Regel … Continue reading Arbeitskräfteüberlassung: Abzugsteuer und Quellensteuerentlastung