Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts. Zum entgeltlichen Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht führt die Finanzverwaltung in den Einkommensteuerrichtlinien wie folgt aus:Ein Fruchtgenussrecht kann zivilrechtlich sowohl „der Ausübung nach“ als … Continue reading Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht