Hälftesteuersatz für die Betriebsveräußerung für (pensionierte) Ärzte

Hälftesteuersatz für die Betriebsveräußerung für (pensionierte) Ärzte Mit dem 3. Corona-Gesetz wurde sichergestellt, dass Ärzte, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres ihre Praxis veräußert oder aufgegeben haben und dabei von der begünstigten Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz Gebrauch gemacht haben, bei Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit während der Corona-Pandemie (im Jahr 2020) diesen begünstigten Hälftesteuersatz behalten … Continue reading Hälftesteuersatz für die Betriebsveräußerung für (pensionierte) Ärzte