Basispauschalierung 2026: Mehr Spielraum für EPU, Berater und Freiberufler

Mit 1. Jänner 2026 wird die Basispauschalierung in Österreich deutlich attraktiver. Für viele Selbständige, EPU und beratende Berufe kann das die Gewinnermittlung vereinfachen und administrativen Aufwand reduzieren.

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist 2026 ein interessantes Jahr: Die Umsatzgrenze für die Basispauschalierung steigt von 320.000 Euro auf 420.000 Euro, gleichzeitig erhöht sich der allgemeine Pauschalsatz von 13,5 % auf 15 %. Damit können pauschale Betriebsausgaben künftig bis zu 63.000 Euro berücksichtigt werden.

EPU, Start-ups, KMU, freie Berufe und viele beratungsnahe Tätigkeiten suchen meist keine theoretische Steueroptimierung, sondern eine praktikable Lösung mit sauberer Dokumentation und überschaubarem Aufwand. Genau hier kann die Basispauschalierung ein gutes Instrument sein.

Wichtig ist aber die Differenzierung: Für bestimmte Tätigkeiten — etwa kaufmännische oder technische Beratung, schriftstellerische, wissenschaftliche, vortragende oder unterrichtende Tätigkeiten sowie für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer — bleibt der Pauschalsatz bei 6 %. Das ist für viele Geschäftsführer, Consultants, Sachverständige und bestimmte freie Berufe entscheidend.

Unsere Einschätzung:
Im Unterschied zu allgemeinen News-Portalen, die diese Änderung oft nur als „Entlastung“ überschreiben, sollte man in der Praxis prüfen, für wen sich die Pauschalierung 2026 tatsächlich rechnet — und für wen der Einzelnachweis weiter günstiger bleibt. Besonders spannend ist das für Start-ups in der frühen Phase, Berater, Rechtsanwälte mit Nebentätigkeiten, Künstler und kleinere Dienstleistungsunternehmen.

Call to action:
Wir prüfen gerne, ob die neue Basispauschalierung 2026 für Ihr Unternehmen ein echter Vorteil ist oder ob eine individuelle Gewinnermittlung steuerlich sinnvoller bleibt.

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