Kleinunternehmerregelung in Österreich: 55.000 Euro im Blick behalten

Die österreichische Kleinunternehmerregelung bleibt auch 2026 ein zentrales Thema für Gründer, Ein-Personen-Unternehmen und nebenberuflich Selbständige. Entscheidend ist, die Grenze richtig zu verstehen.

Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich für die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer eine Umsatzgrenze von 55.000 Euro. Wird diese Grenze im laufenden Jahr um nicht mehr als 10 % überschritten, kann die Befreiung noch bis Jahresende weiter angewendet werden; bei einer höheren Überschreitung sind die weiteren Umsätze ab dem Überschreitungszeitpunkt steuerpflichtig.

ie Kleinunternehmerpauschalierung knüpft seit 2025 wieder an diese 55.000-Euro-Grenze an. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann also nicht nur umsatzsteuerlich profitieren, sondern unter Umständen auch einkommensteuerlich mit einer Pauschalierung arbeiten. Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände sind davon allerdings ausgenommen.

Unsere Einschätzung:
Viele allgemeine News sprechen nur über die „55.000-Euro-Grenze“. Für Mandanten zählt aber etwas anderes: Wann kippt die Befreiung? Was passiert bei einem starken Jahresendgeschäft? Welche Rechnungen müssen dann wie ausgestellt werden? Genau diese Fragen entscheiden über Liquidität, Preisgestaltung und Haftungsrisiken.

Call to action:
Wenn Sie nahe an der 55.000-Euro-Grenze planen, lohnt sich eine rechtzeitige Vorschau — vor allem vor größeren Aufträgen im zweiten Halbjahr.

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