Einordnung eines bebauten Grundstücks als Alt- oder Neuvermögen
Für die Ermittlung der Immobilienertragsteuer ist entscheidend, ob es sich beim Grundstück um Alt- oder Neuvermögen handelt. Der Veräußerungsgewinn wird durch die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten bestimmt. Für die Anschaffungskosten ist zu unterscheiden: „Neu-Grundstücke“: Hier werden die tatsächlichen Anschaffungskosten – gegebenenfalls adaptiert – abgezogen „Alt-Grundstücke“: Hier wird ein großzügiger pauschaler Wert für die Anschaffungskosten … Continue reading Einordnung eines bebauten Grundstücks als Alt- oder Neuvermögen
