Umsatzsteuer bei Ärzten
Ärzte sind von der Umsatzsteuer (USt) unecht befreit. Sie müssen einerseits keine USt abführen, dürfen andererseits aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Steuerbefreiung bezieht sich allerdings nur auf Tätigkeiten in Ausübung der Heilkunde gemäß dem Ärztegesetz. Andere Tätigkeiten eines Arztes können somit durchaus umsatzsteuerpflichtig sein.In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschieden, dass … Continue reading Umsatzsteuer bei Ärzten
