Wichtiges zur Belegaufbewahrung
7 Jahre Aufbewahrungspflicht Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben etc.) und beträgt grundsätzlich sieben Jahre. Zweck der Aufbewahrung von Belegen ist es, die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung zu ermöglichen. Längere Aufbewahrungspflichten Die Unterlagen müssen länger als sieben Jahre … Continue reading Wichtiges zur Belegaufbewahrung
